Fördermittel für Heizung mit Gas- und Öl-Brennwerttechnik
Möchten Sie eine neue Gas- oder Öl-Heizung einbauen lassen, können Sie Zuschüsse und Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Zur Förderung der Heizung stehen dabei zwei Programme zur Verfügung:
- KfW-Programm 430 für Zuschüsse in Höhe von mindestens 10 Prozent
- KfW-Programm 152 für Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von mindestens 7,5 Prozent
Die Mittel gibt es, wenn Sie eine alte Heizung durch eine neue Brennwertheizung ersetzen. Wichtig ist, dass diese dauerhaft im Brennwertbetrieb arbeitet. Das setzt niedrige Rücklauftemperaturen, große Heizkörper oder eine Flächenheizung voraus. Während es Zuschüsse nur für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern gibt, stehen Darlehen allen Sanierern zur Verfügung. Vorausgesetzt Bauantrag oder Bauanzeige wurden vor dem 01.02.2002 gestellt. Die Mittel sind vor dem Beginn der Sanierung mit einem Energieberater zu beantragen.
Staatliche Zuschüsse für eine Scheitholz- oder Pelletheizung
Eine Förderung der Heizung bekommen Sie auch für Scheitholz-, Pellet- oder Hackschnitzelkessel. Hier vergibt der Staat Zuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sofern die Heizgeräte die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Ist das der Fall, bekommen Sie mindestens:
- 000 Euro für Pelletheizungen
- 500 Euro für Hackschnitzelkessel
- 000 Euro für Holzvergaserheizungen
Sind die Anlagen mit Brennwerttechnik oder einem Partikelabscheider ausgestattet, gibt es die Mittel auch im Neubau. Bei einer Sanierung steigen in diesem Fall die Förderhöhen. Gleiches trifft auch dann zu, wenn Sie neben dem Einbau der neuen Heizung eine Solaranlage installieren, Ihr Haus energetisch modernisieren oder das alte Heizsystem optimieren. Wichtig: Die Förderung der Heizung ist unbedingt vor der Beauftragung eines Handwerkers online beim BAFA zu beantragen.
Förderung der Heizung für moderne Wärmepumpenanlagen
Möchten Sie mit einer Wärmepumpe heizen, bekommen Sie ebenfalls Zuschüsse über das BAFA. Bei einer Sanierung gibt es dabei mindestens:
- 500 Euro für gasbetriebene Wärmepumpen
- 300 Euro für elektrische Luft-Wasser-Wärmepumpen
- 000 Euro für elektrische Sole- oder Wasser-Wasser- Wärmepumpen
Voraussetzung ist eine hohe Jahresarbeitszahl. Für eine Förderung der Heizung müssen Wärmepumpen also effizient arbeiten. Erreichen die Anlagen besonders hohe Werte, gibt es die Gelder auch im Neubau. Bei einer Sanierung sind dann höhere Zuschüsse möglich. Diese gibt es auch dann, wenn Sie im gleichen Zuge eine Solaranlage installieren, das Haus sanieren oder das alte Heizungsnetz optimieren. Auch hier gilt: Die Förderung der Heizung ist unbedingt vor der Beauftragung eines Fachhandwerkers online beim BAFA zu beantragen.
Förderung der Solarthermie für Warmwasser oder Heizung
Sie planen den Einbau einer Solarthermieanlage? Auch dann bekommen Sie hohe Zuschüsse über das BAFA. Diese gibt es für Anlagen zur Warmwasserbereitung und Solaranlagen, die auch die Heizung unterstützen. Bei einer Sanierung bekommen Sie dabei mindestens:
- 500 Euro für Warmwasser-Solaranlagen ab einer Kollektorfläche von 3 m²
- 000 Euro für eine Solaranlage zur Heizungsunterstützung mit einer Kollektorfläche von mindestens 7 m² bei Röhren- und 9 m² bei Flachkollektoren
- 50 Euro pro Quadratmeter für die Erweiterung bestehender Anlagen um 4 bis 40 m²
Voraussetzung ist ein Warmwasser- oder Pufferspeicher, der die kostenfreie Energie der Sonne auffängt, speichert und bedarfsgerecht an das Haus abgibt. Interessieren Sie sich für die Neubau-Förderung der Heizung, sind sehr hohe Anforderungen zu erfüllen. So gibt es Mittel nur für Solaranlagen auf größeren Gebäuden oder dann, wenn sie mindestens 50 Prozent des Wärmebedarfs von Ein- und Zweifamilienhäusern decken. Bei einer Sanierung gibt es höhere Zuschüsse auch dann, wenn Sie zusätzlich einen alten Kessel austauschen, das Haus sanieren oder die Heizungsanlage optimieren. Die Förderung der Heizung ist vor der Auftragsvergabe online beim BAFA zu beantragen.
Förderung der Heizung mit BHKW oder Brennstoffzelle
Interessieren Sie sich für eine stromerzeugende Heizung, stehen gleich mehrere Förderprogramme zur Verfügung. So gibt es einen Zuschuss von maximal 40 Prozent der Kosten einer Brennstoffzelle über das KfW-Programm 433. Dieser gliedert sich in einen:
- Basisbetrag von 5.700 Euro
- leistungsabhängigen Betrag von 400 Euro je angefangene 100 W elektrische Leistung (maximal 5 kW elektrische Leistung)
Die Förderung der Heizung gibt es bei Neubau und Sanierung, wenn die Anlagen die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Außerdem ist ein Vollwartungsvertrag für mindestens 10 Jahre abzuschließen. Die Mittel sind vor dem Einbau der Technik mit einem Energieberater zu beantragen.
Über das BAFA erhalten Sie auch Fördermittel für Mini-BHKWs. Für Blockheizkraftwerke mit einer elektrischen Leistung von bis zu 20 kW bekommen Sie dabei einen leistungsabhängigen Zuschuss von 1.900 bis 3.500 Euro. Noch mehr gibt es für BHKWs mit einer besonders hohen Wärme- oder Stromeffizienz. Auch hier sind die Mittel vor dem Vertragsabschluss mit einem Handwerksbetrieb online beim BAFA zu beantragen.
Darüber hinaus bekommen Sie als Betreiber einer stromerzeugenden Heizung auch eine Vergütung für den selbst erzeugten Strom. Diese gibt es für 60.000 Vollbenutzungsstunden in Höhe von:
- 4 Cent für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde
- 8 Cent für jede Kilowattstunde, die Sie in das öffentliche Netz eingespeist haben
Möchten Sie bereits vorab von der Förderung der Heizung profitieren, können Sie sich für eine pauschalisierte Einmalzahlung entscheiden. In diesem Fall bekommen Sie 4 Cent für jede Kilowattstunde, die Sie in 60.000 Betriebsstunden selbst produzieren können. Der Zuschuss ist auf eine elektrische Leistung von 2 kW begrenzt und beträgt maximal 4.800 Euro. Beantragen können Sie die Förderung im Rahmen der elektronischen Anzeige der stromerzeugenden Heizung.